Ehrungen im Sächsischen Chorverband e. V.

Ehrungen im Sächsischen Chorverband

 

Es gibt Ehrungen für

 

1. Chormitglieder

(=aktives Singen)

a) in Kinder- und Jugendchören

b) in Erwachsenenchören

 

2. Vorstandsmitglieder

a) in Kinder- und Jugendchören

b) in Erwachsenenchören

c) der Chorjugend

 

3. Chorleiterinnen und Chorleiter

a) in Kinder- und Jugendchören

b) in Erwachsenenchören

c) Chordirektor BMCO

 

4. Chöre

a) Kinder- und Jugendchöre

b) Erwachsenenchöre

c) Zelterplakette

 

5. verdienstvolle Personen

a) Sympathiepartner der Deutschen Chorjugend

b) Ehrenmitglied des Sächsischen Chorverbandes e. V.

c) Gustav-Wohlgemuth-Plakette des Sächsischen Chorverbandes e. V.

d) Goldenes Ehrenzeichen des DCV

e) Ehrenmitgliedschaft im DCV

f) Botschafter des Chorgesangs

g) Ehrungen der DCJ

 

 

1. Chormitglieder

(=aktives Singen)

 

a) in Kinder- und Jugendchören

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

DauerEhrenzeichenNachweispflichtKostenehrender Verband
10 Jahre---------DCJ
15 Jahre---------DCJ
20 Jahre---------DCJ

 

Ergänzungen durch Regionalverbände des SCV sind möglich. Informationen erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen.

 

 

b) in Erwachsenenchören

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

DauerEhrenzeichenNachweispflichtKostenehrender Verband
10 Jahre---------SCV
20 Jahre---------SCV
25 JahreNadel / Brosche------SCV
30 Jahre---------SCV
40 JahreNadel /Brosche------SCV
50 JahreGold 50------DCV
55 Jahre---------SCV
60 JahreGold 60------DCV
65 JahreGold 65------DCV
70 JahreGold 70------DCV
75 Jahre---------DCV
80 Jahre---------DCV

 

 

 

2. Vorstandsmitglieder

a) in Kinder- und Jugendchören

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

DauerEhrenzeichenNachweispflichtKostenehrender Verband

10 Jahre

(danach alle Jubiläen, die durch 10 teilbar sind)

---------DCJ

 

Ergänzungen durch Regionalverbände des SCV sind möglich. Informationen erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen.

 

Vorstandsmitglieder können für den herausragenden Einsatz im Ehrenamt mit der „Ehrennadel des Sächsischen Chorverbandes e. V.“ geehrte werden.

Die Ehrennadel ist aus dem Logo des SCV gestaltet und wird mit einer Urkunde überreicht.

Antragsberechtigt sind die Mitgliederversammlung des Vereins, die Regionalverbände und die Mitglieder des Präsidiums des SCV. Der Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle zu richten und ausführlich zu begründen.

Über die Ehrung entscheidet das Präsidium durch Beschluss.

 

b) in Erwachsenenchören

Vorstandsmitglieder können für den herausragenden Einsatz im Ehrenamt mit der „Ehrennadel des Sächsischen Chorverbandes e. V.“ geehrte werden.

Die Ehrennadel ist aus dem Logo des SCV gestaltet und wird mit einer Urkunde überreicht.

Antragsberechtigt sind die Mitgliederversammlung des Vereins, die Regionalverbände und die Mitglieder des Präsidiums des SCV. Der Antrag ist formlos an die Geschäftsstelle zu richten und ausführlich zu begründen.

Über die Ehrung entscheidet das Präsidium durch Beschluss.

 

Ergänzungen durch Regionalverbände des SCV sind möglich. Informationen erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen.

 

c) der Chorjugend

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

DauerEhrenzeichenNachweispflichtKostenehrender Verband

10 Jahre

(danach alle Jubiläen, die durch 10 teilbar sind)

---------DCJ

 

3. Chorleiterinnen und Chorleiter

 

a) in Kinder- und Jugendchören

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

DauerEhrenzeichenNachweispflichtKostenehrender Verband

10 Jahre

(danach alle Jubiläen, die durch 10 teilbar sind)

---------DCJ

Ergänzungen durch Regionalverbände des SCV sind möglich. Informationen erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen.

 

b) in Erwachsenenchören

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

DauerEhrenzeichenNachweispflichtKostenehrender Verband
25 JahreSilberja---DCV
40 JahreSilber mit Goldja---DCV
50 JahreGoldja---DCV
60 JahreGoldja---DCV

Ergänzungen durch Regionalverbände des SCV sind möglich. Informationen erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen.

 

c) Chordirektor BMCO

Der Titel wird als Auszeichnung für hervorragende künstlerische Leistungen im Bereich der Chorleitung verliehen. Der Titel kann nur Chorleitern/innen verliehen werden, die persönlich oder deren Chor einer Mitgliedsorganisation der BMCO angehört. In unserem Falle über den SCV im DCV.

Antrag stellt der Bewerber selbst oder ein Dritter für ihn schriftlich über eine Mitgliedsorganisation. Es entsteht eine Prüfungs- und Verwaltungsgebühr von 250 €.

 

4. Chöre

 

a) Kinder- und Jugendchöre

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

Mindestalter

Nachweispflicht

Kosten

ehrender Verband

25 Jahre

(danach alle Jubiläen, die durch 5 teilbar sind)

---

---

DCJ

Ergänzungen durch Regionalverbände des SCV sind möglich. Informationen erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen.

 

b) Erwachsenenchöre

Alle Ehrungen sind durch ein Vorstandsmitglied zu beantragen.

Der Antrag ist an den SCV zu richten.

Zu jeder Ehrung wird eine Urkunde ausgestellt.

 

MindestalterNachweispflichtKostenehrender Verband
25 Jahreja---SCV
50 Jahreja---SCV

75 Jahre

(danach alle Jubiläen, die durch 25 teilbar sind)

ja---DCV

Chöre, die ein 125-jähriges Bestehen (und darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, erhalten vom DCV neben der Ehrenurkunde eine Spende zur Anschaffung von Noten (pro singendem Mitglied 1,50 €). Dieser Wunsch ist auf einem gesonderten Formblatt zu melden. Die Höhe der Förderung wird jährlich vom Präsidium festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der im laufenden Beitragsjahr gemeldeten aktiven Sängerinnen und Sänger. Der Anspruch besteht nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jubiläumsjahres. Voraussetzung ist, dass die gewünschten Noten selbst bestellt und bezahlt worden sind. Es sind eine Kopie der bezahlten Rechnung sowie ein Nachweis der Zahlung einzureichen.

 

Ergänzungen durch Regionalverbände des SCV sind möglich. Informationen erteilen die jeweiligen Geschäftsstellen.

 

c) Zelterplakette

Die Zelterplakette wird durch den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland an Chöre verliehen die nachweislich seit/über einhundert Jahren in der kulturellen Arbeit durch Pflege des Gesanges tätig waren.

Die Zelterplakette muss spätestens bis 30. April des der Ehrung vorausgehenden Jahres über den Sächsischen Chorverband beantragt werden (Ausschlussfrist).

Entsprechende Nachweise über die einhundertjährige kulturelle chormusikalische Arbeit sind zu erbringen (Gründungsprotokoll, Zeitungsberichte, Fotos, Berichte vom 50 jährigen und/oder 75- jährigen Jubiläum und anderes Verfügbare mehr).

Hinweise zum Antrag:

Vorübergehende Unterbrechung der Aktivitäten durch Krieg zählen als aktive Zeiten. Ebenso das älteste Datum bei Zusammenlegung von Vereinen zu einem neuen Verein, der in Rechte und Pflichten der Vorgängervereine eingetreten ist. War der Verein zwischenzeitlich erloschen und nach einigen Jahren neu gegründet, besteht keine Berechtigung für die Ehrung, wenn seit der Neugründung nicht die notwendige Anzahl Jahre vergangen ist.

 

 

5. verdienstvolle Personen

 

a) Sympathiepartner der Deutschen Chorjugend

Einmal im Jahr verleiht die Deutsche Chorjugend auf Beschluss des Vorstandes den Titel "Sympathiepartner der Deutschen Chorjugend" für außergewöhnlichen Einsatz für die Chorjugend oder außergewöhnlicher öffentlichkeitswirksamer Förderung der Chorjugend.

 

b) Ehrenmitglied des Sächsischen Chorverbandes e. V.

Gemäß Satzung des SCV § 4 (12) können auf Vorschlag des Präsidiums durch die Mitgliederversammlung Personen, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung des SCV verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

c) Gustav-Wohlgemuth-Plakette des Sächsischen Chorverbandes e. V.

Für außergewöhnliche Verdienste um das sächsische Laienchorwesen kann das Präsidium des Sächsischen Chorverband e. V. alle zwei Jahre die „Gustav-Wohlgemuth-Plakette“ verleihen.

Die Medaille trägt das Bildnis von Gustav Wohlgemuth und das Logo des SCV und wird mit einer Urkunde übergeben. Einzelheiten regelt die „Richtlinie zur Verleihung der Gustav-Wohlgemuth-Medaille des Sächsischen Chorverbandes e. V.“ (siehe Anlage).

 

d) Goldenes Ehrenzeichen des DCV

Für Personen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben, wird das "Goldene Ehrenzeichen des DCV" verliehen. Dieses Ehrenzeichen ist eine Auszeichnung, die unabhängig von Alter und Zeit, herausragende Leistungen, die über die Erfüllung der aus der Wahlfunktion erwachsenen Pflichten hinausgehen, würdigen soll. Dieses Ehrenzeichen hat seinen Wert nicht zuletzt in der Seltenheit. Es kann nicht beantragt werden. Das Initiativ- und Entscheidungsrecht liegt ausschließlich beim DCV-Präsidium.

 

e) Ehrenmitgliedschaft im DCV

Auf Antrag des DCV-Präsidiums verleiht der DCV Personen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben und seit drei Legislaturperioden Mitglieder im DCV-Präsidium sind, die Ehrenmitgliedschaft im DCV (im Sinne einer reinen Ehrung ohne Sonderrechte).

 

f) Botschafter des Chorgesangs

Das DCV-Präsidium verleiht Personen oder Organisationen, die sich um den DCV herausragende Verdienste erworben haben oder sich in herausragender Weise für den Chorgesang in der Gesellschaft engagiert haben, die Auszeichnung "Botschafter des Chorgesangs" (im Sinne einer reinen Ehrung ohne Sonderrechte).

 

g) Ehrungen der DCJ

Organe der Deutschen Chorjugend können auf Beschluss weitere Ehrungen für Verdienste, welche über das gewöhnliche Maß hinausgehen, vergeben.

 

Bitte richten Sie Ihre Ehrungsanträge formlos direkt an die Geschäftsstelle des Sächsischen Chorverbandes.

 

Ansprechpartner für Sie ist:

 

Thomas Lohse

Verwaltung und Mitgliederbetreuung

Tel: 0371 / 2726 4444

Fax: 0371 / 2726 4445

E-Mail: geschaeftsstelle[at]s-cv.de

Ehrungen mit der 
Gustav-Wohlgemuth-Plakette

2022

Prof. Olaf Katzer (Dresden),

Initiator des 1. Symposiums Sächsische Schulchöre

 

Prof. Andreas Göpfert,

Herausgeber des Mitteldeutschen Chorbuches

 
2018
Prof. Christfried Brödel (Dresden), 
ehemaliger Rektor der 
Hochschule für Kirchenmusik Dresden
 
Rolf Schneider (Chemnitz), 
Gründer und langjähriger Vorsitzender 
des Musikbundes Chemnitz 
 
2017

Prof. Volker Hahn (Dresden), 

sächsischer Komponist

 
2016
Prof. Dr. Michael Fuchs (Leipzig), 
Leiter der Sektion Phoniatrie und 
Audiologie des Universitätsklinikums Leipzig
 
2015
Torsten Tannenberg (Dresden), 
Geschäftsführer des Sächsischen Musikrates
 
2014
Prof. Peter Vagts (Eichwalde), 
langjähriger Dozent beim Sächsischen Chorleiterseminar
 

Reinhold Stiebert (Zwickau), 

langjähriger Präsident des 

Landesverbandes Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen 

im Verband Deutscher Konzertchöre

 
2013
Howard Arman (Luzern), 
langjähriger Chorleiter des MDR-Chores
 
2012
Dr. Matthias Rößler (Dresden), 
Präsident des Sächsischen Landtages
 

Prof. Jürgen Golle (Zwickau), 

Komponist

 

Ehrungen mit der 
Ehrennadel des Sächsischen Chorverbandes e. V.

2022
Günter Burdeyko (Regis-Breitingen)
Peter Schuricht (Chemnitz)
 
2021
Jürgen Blache (Bad Düben)
 
2020
Volkmar Kretzschmar (Radebeul)
Frank Kind (Freitag)
 
2019
Erika Däberitz (Mügeln)
Rainer Wetzorke (Weißwasser)
 
2017
Manuela Schuster (Heidenau)
Eveline Schwarzbold (Chemnitz)
Kerstin Uhlig (Augustusburg)
 
2016
Walter Gneuß (Radebeul)
Dr. Wolfgang Kirsten (Radebeul)
Christine Vetter (Neukieritzsch)
 
2014

Die Auszeichnung erfolgte in diesem Jahr erstmalig und aus Anlass des 90-jährigen Bestehens unseres Verbandes.

Besonders gewürdigt wurde der nachhaltige Einsatz für den Aufbau und die Entwicklung der sächsischen Laienchorverbände seit 1990 sowie bei der Vorbereitung der Vereinigung der Verbände im Jahr 2006.

Siegfried Behla (Großenhain)
Walter Dietzschold (Borna)
Reiner Eichhorn (Zwickau)
Lilian Megerlin (Dresden)
Peter Schmidt (Moritzburg)
Detlef Schneider (Leipzig)
Dieter Stopp (Königswalde)

In Anerkennung und Würdigung, vor allem aus Dankbarkeit für den aufopferungsvollen Einsatz als Präsident des Sächsischen Chorverbandes in den vergangenen sechs Jahren, hat das Präsidium beschlossen, dem zur Mitgliederversammlung am 5.10.2014 zum Ehrenpräsidenten gewählten Sigo Cramer, mit der Ehrennadel des Sächsischen Chorverbandes zu ehren.

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.